Erftstadt-Liblar! Maisonette-Wohnung mit 3 Zimmern und großer Loggia in sehr guter, verkehrsberuhigter Lage! (CA 4537)

Kaufpreis 260.000,- EUR
Objektart Maisonettenwohnung
PLZ 50374
Land D
Grundstücksgröße
Frei ab
Provision 3.57 %
Mietpreis
Nebenkosten
Ort Erftstadt-Liblar
Zimmer 3
Wohnfläche 91 m²
Garage / Stellplatz / 1
Baujahr 2000
Erftstadt-Liblar!
Ansprechende Maisonette-Wohnung mit 3 Zimmern, großer Loggia und PKW-Stellplatz in sehr guter, verkehrsberuhigter Lage! (CA 4537)

IMMOBILIE IM ÜBERBLICK


Top-gepflegte 3-Zimmer Maisonette-Wohnung im Dachgeschoss mit optimaler Aufteilung.
Nur ca. 5 Gehminuten zu vielen Geschäften des täglichen Bedarfs.

Baujahr: 2000/2001

ca. 91 m² Wohnfläche verteilt auf:

großzügiges Wohnzimmer mit offenem Essbereich, Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Diele, 2x Bäder und Loggia

+ eigener Kellerraum
+ inklusive Stellplatz

BESCHREIBUNG


Das 6-Parteienhaus wurde 2000/2001 in massiver Bauweise fertig gestellt und liegt in einer verkehrsberuhigten Wohnstraße. Im Dachgeschoss befindet sich die ca. 91 m² große Maisonette-Wohnung und besticht durch eine gelungene, individuelle Raumaufteilung.

Schon beim Betreten durch die weiße Sicherheits-Wohnungstür fallen die optimale Aufteilung und einladende Atmosphäre auf.

Der offen ineinander übergehende Wohn-/ Essbereich mit angegliederter Küche bildet ein gelungenes Raumensemble und dadurch viele kreative und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Hier befindet sich der attraktive Mittelpunkt des täglichen Wohnens und Lebens!

Die bodentiefen Fenster verleihen dem Wohnzimmer einen hellen, freundlichen Charakter und fluten die Wohnung mit viel Sonnenlicht, wodurch ein freundliches Wohnambiente entsteht.

Die Dachschrägen versprühen einen individuellen Charme in der gesamten Wohnung.

Die Balkontür, welche den Zugang auf die sonnenoptimal nach Süden ausgerichtete Loggia bietet, wird Sie begeistern!

Optisch vom Wohn-/Esszimmer gegliedert präsentiert sich die offene Küche. Diese bietet reichlich Raum für die Gestaltung Ihrer eigenen Einbauküche inkl. viel Stau-/ und Arbeitsfläche.

Das Kinderzimmer zeichnet sich durch einen ebenmäßigen Zuschnitt aus. Ein großes Fenster sorgt für eine gute Belichtung und Belüftung.

Beide Zimmer sind in ihrer Funktion flexibel nutzbar. Sie eignen sich sowohl als Schlafraum, als auch als Gästezimmer, praktisches Homeoffice oder die beliebte begehbare Ankleide.

Eine frei im Raum stehende, weiße Metalltreppe führt auf die obere Ebene dieses Immobilienangebots und verleiht einen außergewöhnlichen Charme. Der Flur bietet ausreichend Platz für eine Home-Office Ecke.

Das Hauptschlafzimmer bietet dank seiner beachtlichen Größe, ausreichend Platz für Bett und Schrankstellfläche und besticht durch das angrenzende Bad en Suite.

Beide Wohnebenen werden jeweils durch ein tagesbelichtetes Badezimmer vervollständigt. Diese präsentieren sich mit zeitlosen weißen Fliesen. Ein großer Waschtisch, Badewanne, Dusche, WC und der Anschluss für die Waschmaschine beschreiben die restliche Ausstattung.

Zusätzlich erreichen Sie den im Untergeschoss des Hauses befindlichen zugewiesenen Kellerraum sowie eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche und einen Trockenraum.

Dank der beiden Ebenen fühlt es sich mehr nach Haus, als nach Eigentumswohnung an.

Ein Stellplatz links vom Eingang bietet ausreichend Platz für einen Pkw. Zusätzlich gibt es öffentliche Stellplätze.

FAZIT

Diese außergewöhnliche Maisonette--Wohnung eignet sich für Singles, Paare und Familien mit einem Kind, die Wert legen auf modernes Wohnen in ruhiger und gewachsener Wohnlage von Liblar.

Fenster Kunststoff-ISO-Fenster

BEZUG

Die Wohnung ist vermietet.

HAUSGELD:
Das monatliche Hausgeld beträgt 285,- Euro inkl. Rücklage und Heizkosten.

HEIZUNG / ENERGIEAUSWEIS

Energieträger: Gas

Baujahr Anlagentechnik: 2001

dezentrale Warmwasseraufbereitung

Der Energieausweis liegt in verbrauchsorientierter Form vor.

Endenergieverbrauch:
125,8 kWh/m²a

Energieeffizienzklasse: D

Gültig bis: 15.12.2028

LAGE

Die Eigentumswohnung liegt in einer ruhigen Straße in unmittelbarer Nähe zum Liblarer Marktplatz.

Erftstadt-Liblar zählt zu den begehrten Wohnorten an der südwestlichen Peripherie Kölns.

Das Städtchen bietet neben einem hübschen historischen Stadtkern auch eine umfassende Infrastruktur:
Breit gefächerte Einkaufsmöglichkeiten, zahlreiche Restaurants, Kindergärten, Tagesstätten, Grund- und weiterführende Schulen befinden sich vor Ort.

Sie sind alle gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Eine Waldorfschule gibt es in Liblar.
Das vielseitige kulturelle wie sportliche Freizeitangebot (z.B. Tennis, Reiten, Golf, Hallen- und zwei Freibäder) trägt mit zum hohen Wohnwert Erftstadts bei.

Die umliegenden Wälder und Seen (Liblarer `Lido´) des Naherholungsgebietes Ville laden zu ausgedehnten Spaziergängen und Fahrradtouren ein.

Die etwa 3 km entfernte Autobahn (A1 / A61) bringt Sie in nur ca. 20 Minuten nach Köln. Der Bahnhof Liblar bietet Berufspendlern ideale Verbindungen zum Hauptbahnhof Köln.




IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Charlotte van As steht Ihnen gerne unter Tel: 0 22 35 - 92 92 621 für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin zur Verfügung. Rufen Sie an!


Umgebungskarte

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Charlotte van As

ZEIT & WERT Immobilien
SP Sybille Gerth
Dieselstraße 14
50374 Erftstadt

02235 - 92 92 621
02235 - 92 92 65

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Schritt 1/3

Wichtige Info's im Überblick

Vermittlungsprovision

Bei Kauf dieser Immobilie ist vom Käufer eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die vertragliche Grundlage hierfür, bildet der sogenannte "Maklervertrag". Dieser gilt nur für die betreffende, zu besichtigende Immobilie und beinhaltet konkrete Angaben zur Provisionshöhe und den Provisionsbedingungen.

Details zum Maklervertrag

Die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bedingt die Zustimmung zum Maklervertrag.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Niemand mag Überraschungen, daher stellen wir Ihnen auf dieser Seite den vorausgefüllten Maklervertrag zur Vorabinformation bereit. Kurz und verständlich gibt dieser die Provisionsvereinbarung wieder, die bei Kauf dieser Immobilie gilt.
  2. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für die Terminvereinbarung und den Maklervertrag erforderlich sind.
  3. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf, die für den 360°-Rundgang und den Maklervertrag erforderlich sind.
  4. Der Maklervertrag kann anschließend - online - unterzeichnet werden. Es genügt die Tastatur des Computers oder Smartphones, um Ihre Zustimmung zu erteilen.
  5. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail und unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen den gewünschten Besichtigungstermin.
  6. Am Ende Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht aller Dokumente per E-Mail sowie die Zugangsdaten zum 360°-Rundgang.

Informationsaustausch zwischen Ihnen und uns

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Besichtigungsanfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Ihre Anfrage umfasst wesentliche Kontaktdaten sowie die Dokumentation Ihres unterzeichneten Maklervertrags.

Für Ihre Unterlagen:

Sie erhalten im Anschluss Ihrer Anfrage automatisch folgende Dokumente per E-Mail:

  • Zugangsdaten zum 360°-Rundgang
  • Maklervertrag, digital unterzeichnet
  • Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular
  • AGB und Datenschutzbedingungen

Die Datenverarbeitung beginnt erst mit Absenden der Formulardaten. Ein vorheriges Verlassen dieser Seite führt nicht zur Datenverarbeitung oder -speicherung.

Schritt 2/3

Ihre Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten Besichtigungstermins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des von Ihnen gewünschten 360°-Rundgangs. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

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Unterzeichneter MaklervertragAbschluss eines MaklervertragsVorschau Maklervertrag

für die zur Besichtigung ausgewählte Immobilie:

für die zum 360°-Rundgang ausgewählte Immobilie:

ZEIT & WERT
Maklervertrag

Abschluss eines Maklervertrags:

Ich/Wir, Ihr Name (Vor-/Nachname),

bestätige/n hiermit den Vertragsschluss über die Erbringung von Maklerdienstleistungen mit ZEIT & WERT Immobilien, Systempartner Sybille Gerth, Dieselstraße 14, 50374 Erftstadt bezüglich der Immobilie mit der Exposénummer CA 4537-0504.

Nur im Falle eines Kaufes, verpflichte ich mich / wir uns zur Zahlung einer Provision an die Maklerfirma in Höhe von 3.57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung.

Kaufe/n ich/wir nicht, entstehen mir/uns durch diesen Maklervertrag keinerlei Kosten.

Mir/uns ist bekannt, dass der Makler gem. § 656 c BGB einen Vertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe geschlossen hat. Auf die hier notwendige Doppeltätigkeit bin ich / sind wir hingewiesen worden und damit einverstanden.

Unterzeichnung des Maklervertrags:

Ihre gespeicherte Signatur:

Info Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Gesetzesänderung vom 23.12.2020 ... mehr lesen

Es gibt (mal) wieder etwas Neues!

„Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöhen. Was heißt das?

Maklervertrag und Provisionsvereinbarung

Der Gesetzgeber möchte den Interessenten / Käufer vermeintlich noch besser schützen. Deswegen ist seit dem 23.12.2020 ein neues Gesetz in Kraft. Es schreibt vor (§ 656 a BGB), dass mit jedem Kaufinteressenten zwingend ein Maklervertrag in Textform abzuschließen ist. Kosten entstehen hierdurch keine.

Nur wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben, wird – wie bisher auch – eine Maklerprovision in der im Exposé angegebenen Höhe fällig. Dabei darf diese Provision niemals höher sein als die des Verkäufers (§ 656 c BGB).

Erwerben Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Sie wollen doch „einfach nur mal schauen" - das verstehen wir, aber leider verlangt der Gesetzgeber schon dafür einen Maklervertrag.

Sie finden das kompliziert und bürokratisch? Wir auch! Dennoch ist dies juristisch der einzig korrekte Weg.

Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen wir leider nicht für Sie tätig sein und Ihnen diese Immobilie nicht anbieten.

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Wir freuen uns, Ihnen Ihre Wunschimmobilie virtuell präsentieren zu dürfen. Ihr 360°-Rundgang steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

In diesem Augenblick erhalten Sie außerdem eine weitere E-Mail von uns. Der darin enthaltene Link ermöglicht Ihnen den 360°-Rundgang jederzeit zu nutzen.

Sollten Sie den Wunsch haben, die Immobilie vor Ort zu besichtigen, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt oder eine Besichtigungsanfrage über unsere Website.

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Viel Spaß beim virtuellen Rundgang!

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