Freier bzw. einfacher Maklerauftrag

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Was ist ein freier bzw. einfacher Maklerauftrag?

Ein freier bzw. einfacher (Makler-)Auftrag verpflichtet weder den Immobilienmakler dazu, die Immobilie aktiv zu verkaufen, noch verpflichtet er den Auftraggeber bzw. Immobilienverkäufer dazu, den Makler in irgendeiner Art und Weise zu unterstützen. Ein freier Auftrag kommt bereits durch konkludentes Verhalten zustande. Sollten Sie einem Makler Ihre Immobilie mit der Absicht diese zu verkaufen zeigen und ihm im Nachgang nicht explizit gegenüber äußern, dass es sch dabei nicht um eine freie Beauftragung handelt, könnte dieser Ihre Immobilie im Nachgang anbieten – oder nicht. Ein einfacher Immobilienmaklerauftrag verpflichtet demnach keine der Vertragsparteien dazu, den Immobilienverkauf aktiv zu forcieren und bietet die niedrigste Transparenz im Verkauf.

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