Der Sachwert einer Immobilie
Das Sachwertverfahren ist durch die §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt und orientiert sich an den Herstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten. Klassischerweise findet das Sachwertverfahren Anwendung bei Immobilien die von Eigennutzern erworben werden, wie z.B. bei der Bewertung eines freistehenden Einfamilienhauses mit großem Garten. Im Zuge der Bewertung erfolgt der gedankliche „Neuaufbau“ der Immobilie, die im Anschluss durch die altersbedingte Abnutzung und wertbeeinflussende Faktoren korrigiert wird. Eine Betrachtung des Grund und Bodens erfolgt dabei nicht. Der Bodenwert wird über ein Vergleichswertverfahren ermittelt.