Wer haftet für die Angaben eines Energieausweises?

Der Eigentümer der die Erstellung des Energieausweises beauftragt haftet für die Erstellung. Dies ist besonders im Hinblick auf im Internet erstellte Energieausweise entscheidend, da die der Berechnung zugrunde liegenden Werte ausschließlich durch den Eigentümer übermittelt wurden und keiner inhaltlichen Überprüfung unterliegen. Sollten Sie als Immobilieneigentümer einen Energieausweis beantragen, empfehlen wir immer den Gang zu Ihrem Schornsteinfeger. Sollte dieser die Berechtigung besitzen Energieausweise zu erstellen, können Sie somit die meisten Fehlerquellen und Haftungsrisiken ausschließen.