Dürfen Auskunfteien meine Daten unendlich lange aufbewahren und speichern?

Nein. Maximal vier Jahre nach der ersten Speicherung von personenbezogenen Daten sind Auskunfteien verpflichtet zu prüfen, ob eine weitere Speicherung der Daten notwendig ist. Sind bei einer zugrunde liegenden Forderung alle Außenstände beglichen, kann ein Eintrag gelöscht werden.