Wie oft kann ich eine Eigenauskunft über mich einholen?

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können Verbraucher einmal im Jahr kostenlos bei Auskunfteien eine Eigenauskunft über alle gespeicherten Daten beantragen. Hierzu zählen: Name, Geburtsdatum und Adresse, frühere Anschriften und die Information, ob Girokarten, Kreditkarten oder Handyverträge abgeschlossen wurden. Zusätzlich beinhaltet die Eigenauskunft Informationen darüber, welche Unternehmen die jeweiligen Daten an die Auskunftei gemeldet haben. Der aus allen Daten ermittelte Score wird ebenfalls in der Eigenauskunft mitgeteilt.