Muss sich ein Messdienstunternehmen für die Ablesung der Heizkostenverteiler bei mir anmelden?

Nein. Selbstverständlich muss kein Eigentümer oder Mieter einen Ableser in seine Wohnung lassen. Allerdings führt es dazu, dass der Verbrauch geschätzt werden muss. Da Schätzungen stets konservativ sind – sprich von einem hohen Verbrauch ausgehen – ist es ratsam den tatsächlichen Ablesewert über einen Ableser feststellen zu lassen, um unnötig hohe Heizkosten zu verhindern.