Was ist der Vergleichswert einer Immobilie?

Das Vergleichswertverfahren dient zur Bewertung von Wohngebäuden im direkten Vergleich zu anderen Immobilien, die in ihrer Lage, Beschaffenheit, Zuschnitt und Zustand mit der zu bewertenden Immobilie möglichst identisch sind und wird geregelt in § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Vergleich von Grund und Boden wird mittels der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse sowie der veröffentlichten Bodenrichtwert erstellt. Besonders häufig findet das Vergleichswertverfahren für die Bewertung von Eigentumswohnungen Anwendung, da es häufig vergleichbare Verkaufsfälle bei ähnlichen Wohnungen in derselben Lage gibt. Individuelle Faktoren wie die Mikrolage, Ausstattung und Zustand einer Immobilie geben einen Anhaltspunkt in welchem Teil der über das Vergleichswertverfahren ermittelten Verkaufsspanne der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis liegt.