Darf ein Vermieter bei Mietende sofort Schadensersatz in Form von Geld verlangen?

Das hängt davon ab, welche Form von Schaden vorliegt. Handelt es sich um einen tatsächlichen Schaden, wie z.B. ein Loch ein einer Wohnungstür, kann der Vermieter unverzüglich Schadensersatz fordern. Handelt es sich allerdings um eine nicht fachgerecht ausgeführte Renovierung, muss der Vermieter dem Mieter zunächst eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zur Ausführung setzen.