Welchen Zweck verfolgt das Mietrechtsnovellierungsgesetz?

Das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstieges auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ – kurz: Mietrechtsnovellierungsgesetz – sollte nach Meinung der Bundesregierung einen gerechten Ausgleich schaffen zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Dazu sollen die Neuvermietungsmieten begrenzt und die Maklerkosten im Regelfall von den Vermietern gezahlt werden.